Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Er ist politisch und religiös neutral.
Der Bescheid über den Ausschluss ist mit Einschreibebrief zuzustellen.
Als ständige Ausschüsse werden auf der Mitgliederversammlung gewählt:
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes, der Ausschüsse sowie der Jugend- und Abteilungsversammlungen ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, dass vom Versammlungsleiter und dem von ihn bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Die Mitglieder des Vorstandes, die Abteilungsleiter sowie die Kassenprüfer werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.
B.F.C. Germania 1888 e.V.
Paul Jestram Sportplatz
Götzstraße 34
12099 Berlin-Tempelhof
Sprechzeiten: Do 18-20 Uhr